Story
September 18, 2026
Richter legt den Abrissplänen des Kennedy Center eine 30-Tage-Leine an
Der Streit stellt Trumps und des Vorstands des Kennedy Center Bestreben nach Renovierung und Anerkennung Beattys Argument gegenüber, die Schließung widerspreche einer gerichtlichen Anordnung, während das Justizministerium die Stilllegung als notwendige Sicherheitsmaßnahme und nicht als rechtliche Umgehung darstellt.
Der Streit des Kennedy Center über Schließung, Renovierung und den Namen von Präsident Donald Trump eskalierte von einem Namensstreit zu einer Auseinandersetzung darüber, ob eines der bekanntesten Kulturdenkmäler Washingtons verändert — oder sogar abgerissen — werden könnte, bevor die Gerichte eingreifen können.
Am Dienstag wies der US-Bezirksrichter Christopher Cooper den jüngsten Versuch des Vorstands zurück, den Namen Trump mit dem Zentrum zu verbinden. Der Vorstand stimmte daraufhin dafür, den Veranstaltungsort wegen Renovierungsarbeiten zu schließen. Trump sagte, das Zentrum werde sofort schließen und der Wiederaufbau werde warten, bis die Entscheidung aufgehoben sei, wie aus einem Bericht über den Gerichtsstreit hervorgeht.1
Bis Mittwoch beantragte die Abgeordnete Joyce Beatty, die Demokratin aus Ohio, die die Schließung anficht, eine Eilanhörung. Ihre Anwälte argumentierten, die Schließung des Zentrums ohne Coopers Zustimmung sei „ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit“, und verwiesen auf eine frühere einstweilige Verfügung, die eine Schließung untersagte, sofern der Vorstand nicht im Einklang mit der Entscheidung handelte und das Gericht seine Anordnung änderte.1
Trump verschärfte die Lage an jenem Abend, indem er sagte, die Regierung verdiene Anerkennung dafür, das Projekt in Angriff zu nehmen, und warnte: „Wenn wir das nicht tun, wird es schließen, am Ende wird es abgerissen werden.“ Beattys Team legte außerdem ein in sozialen Medien verbreitetes Foto vor, das Trump bei der Betrachtung eines Schildes mit der Aufschrift „Kennedy Center ABGERISSEN“ zu zeigen schien.1
Das Justizministerium entgegnete am Donnerstag, Beatty habe keine unmittelbare rechtliche Krise geschaffen. „Es gibt keinen Notfall“ durch eine vorübergehende Schließung, erklärten seine Anwälte; die eigentliche Gefahr bestehe, so ihre Argumentation, darin, das Zentrum ohne weitere Sicherheitsbewertung für die Öffentlichkeit, Beschäftigte und Künstler geöffnet zu lassen.1
Später am Donnerstag verhängte Cooper eine praktische Bremse: Das Kennedy Center muss 30 Tage vor allen größeren baulichen Veränderungen, ausdrücklich einschließlich eines Abrisses, eine Mitteilung machen.2 Die Anordnung entscheidet nicht über den zugrunde liegenden Streit um Namensgebung und Schließung, stellt jedoch sicher, dass jeder unumkehrbare Schritt zur Umgestaltung — oder zum Abriss — des Gebäudes mit Vorwarnung erfolgt.