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23. Okt. 2026
Meta verschiebt seine Bedingungen, doch Verlage sehen ein Schlupfloch für KI-Scraping
Meta erklärt, seine verschobenen Bedingungen schafften keine neuen Rechte, Nachrichtenseiten zu scrapen, und Verlage behielten durch robots.txt die Kontrolle. Verlage und Rechtsexperten entgegnen, die überarbeitete Formulierung lasse Meta weiterhin einen weiten Spielraum, Inhalte für KI-bezogene Produkte zu sammeln.
Metas Streit mit Verlagen begann mit vorgeschlagenen Geschäftsbedingungen, die am 30. Oktober in Kraft treten sollten. Die ursprüngliche Formulierung besagte, Meta könne Inhalte von Websites nutzen, die mit Geschäftskonten verknüpft sind, um seine Produkte zu „entwickeln, zu erforschen“ und „zu trainieren“ — eine Wortwahl, die Nachrichtenorganisationen alarmierte, die bereits darum kämpfen, KI-Crawler von ihren Seiten fernzuhalten.1
Nach heftiger Kritik aus der Branche entfernte Meta den ausdrücklichen Verweis auf Training. Kritiker argumentierten jedoch, dass das Streichen eines Wortes die Tür nicht verschließe. James Grimmelmann, Professor für digitales Recht an der Cornell University, sagte, die verbleibende Erlaubnis für Inhalte, die „mit Ihren Produkten oder Dienstleistungen verbunden“ seien, könne Meta weiterhin erlauben, „ganze Websites zu scrapen“.2 Der Medien- und Anwalt für geistiges Eigentum Matt Topic formulierte es noch unverblümter: Die überarbeiteten Bedingungen erlaubten weiterhin die Nutzung gescrapten Materials zur Entwicklung jedes „Geschäftsprodukts“, und „entwickeln“ sei weit genug gefasst, um auch „trainieren“ einzuschließen.2
Verlage verschärften den Konflikt. Die News/Media Alliance schrieb an Meta-Chef Mark Zuckerberg und warnte, die Bedingungen könnten Verlagen „schweren Schaden“ zufügen, während Werbetreibende und Verlage in der EU und im Vereinigten Königreich die Regulierungsbehörden zum Eingreifen aufforderten.1
Metas Antwort war Aufschub, nicht Rückzug. Das Unternehmen verschob die Durchsetzung auf den 20. November und erklärte, es benötige mehr Zeit, um zu erläutern, „was sich ändert und was nicht“.1 Sprecher Daniel Roberts betonte, die Überarbeitung „betrifft nicht das Scraping von Nachrichtenseiten“ und setze die robots.txt-Anweisungen der Verlage nicht außer Kraft.2
Diese Zusicherung ist der Konfliktpunkt. Meta stellt robots.txt als fortbestehende Schutzmaßnahme dar; Verlage und Rechtsexperten sagen, vertragliche Formulierungen, die weit genug gefasst seien, um ganze Websites abzudecken, könnten diesen Schutz in der Praxis schwächen. Die Verschiebung bis November verschafft Zeit, aber noch kein Vertrauen.